Als der Miriquidi (Dunkelwald) des Erzgebirges und seines Vorlandes - also auch unserer Gegend - in der zweiten Hälfte des 12, Jahrhunderts durch thüringische, fränkische, niedersächsische, flämische Jungbauern gerodet und besiedelt wurde, galt generell das neu zum Deutschen Reich hinzu gekommene Gebiet als Königsbesitz. Als Beispiele mögen gelten Das Areal um Altenburg war als "Pleißenland" unter Kaiser Barbarossa (um 1180) Reichsland; das Vogtland war das von einem Statthalter des Kaisers verwaltete Reichsland. Verständlicherweise konnte der König die Ländereien nicht alle selbst verwalten/regieren, und er gab daher Teile des Landes an den niederen Adel (Ministerialen = Dienstadel) weiter als Lehen; es war also nur geliehenes/verliehenes Gut; es war der Lohn für geleistete Dienste seitens des Landesherrn. Die sprachliche Verwandt­schaft der Wörter ist ersichtlich. Noch bis ins 19. Jahrhundert wurde

im "Lehnamt" des Königreichs Sachsen (in Dresden) bei jedem Besitzer­wechsel auch des Ritterguts Ringethal/Ringenthal (durch Erbschaft, Über­tragung oder Kauf) der neue Grundherr nach Dresden beordert und empfing dort die Urkunde darüber. In den noch jetzt im Sächs. Hauptstaatsarchiv Dresden vorhandenen Bänden des "Lehnamts" sind diese Bestätigungen mit Unterschrift des neuen Lehnsträgers nachzuweisen. Erst mit dem Ende der Monarchie (1918) und der Abdankung des sächsischen Königs Friedrich August III. entfiel diese Verfahrensweise, und die verbliebenen Ritter­gutsbezirke wurden schließlich im Jahre 1923 in die politischen Gemein­den eingegliedert.

Das Rittergut Ringethal umfasste anfangs (12./13. Jhd.) außer dem Ort des Herrensitzes noch die Bauerndörfer Falkenhain, Hermsdorf und Erle­bach. Bald verlor es an Substanz: 7 Bauern aus Falkenhain kamen an die Stadtkirche Mittweida (erst 1545 nach der Reformation ans Rittergut zu­rück), und das Dorf Erlebach wurde (außer einem Bauerngut) 1630/32 an das Rittergut Ehrenberg verkauft. Der kirchliche Status blieb unverän­dert; noch jetzt gehören alle vier Dörfer zum Ringethaler Kirchspiel. Die vom Markgrafen von Meißen, später dem Kurfürsten (ab 1806 König) von Sachsen festgelegte Einteilung des Landes bewirkte, dass das Rit­tergut Ringethal (mit Falk., Hermsdorf u. Erlebach) anfangs (1445 nachgewie­sen) zur "Pflege" Freiberg gehörte. Die gesamte Rittergutsherrschaft blieb - so wie übrigens auch die Stadt Hainichen - bis 1831 als Exklave beim Amt Freiberg, das seinen Sitz neben Schloss Freudenstein am Kreuz­teich hatte. Eine Neuordnung der sächsischen Verwaltungsgebiete bewirk­te, dass Ringethal an das kleine Amt Frankenberg mit Sachsenburg kam, jedoch bereits 1856 änderte man das erneut, wir wurden dem neu geschaf­fenen Gerichtsamt Mittweida (Amtsgericht am Markt, jetzt Rathaus I) unterstellt. Der Wechsel dauerte an: Schon 1873/75 wurden neue Verwal­tungseinheiten geschaffen, und Ringethal, Falkenhain, Hermsdorf und Erlebach teilte man der Amtshauptmannschaft Rochlitz zu. Im Jahre 1939 erfolgte die Umbenennung (nach preußischem Vorbild) in "Landkreis". Eine Verwaltungsreform der DDR bewirkte mit der Auflösung der Länder, Bildung von 14 Bezirken und Schaffung von kleineren Landkreisen, dass 1952 unsere Gegend dem neuen Landkreis Hainichen zugeteilt wurde, der dann 1994 mit im Landkreis Mittweida aufging, Die kleine Gemeinde Falken­hain wurde schon 1952 mit Ringethal vereinigt; beide wechselten 1994 als Ortsteile zur Stadt Mittweida über.

In den Dörfern waren über Jahrhunderte hinweg "Richter" tätig, die mit zwei, drei Schöffen für Ordnung und Recht sorgten. Größere Konflikte regelte der vom Rittergutsherrn eingesetzte "Gerichtsdirektor", ein Advokat/Jurist in Mittweida. Seit dem 20. Jahrhundert gab es nebenbe­ruflich tätige Ortsvorsteher/Ortsvorstände/Bürgermeister (Paul Ulbricht 1936-45), später hauptamtliche, die "Vorsitzender des Rates der Gemein­de" hießen, im Volksmund aber Bürgermeister genannt wurden: Curt Conrad, Paul Lippmann, Gerhard Seifert, Wolfgang Bilke, Ilse Gampe/Schneidenbach, Jens Dittrich, Rainer Ulbricht (bis 1994).